Weitere Entscheidung unten: OVG Nordrhein-Westfalen, 08.11.1983

Rechtsprechung
   BVerwG, 27.06.1984 - 9 B 3209.82   

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https://dejure.org/1984,1986
BVerwG, 27.06.1984 - 9 B 3209.82 (https://dejure.org/1984,1986)
BVerwG, Entscheidung vom 27.06.1984 - 9 B 3209.82 (https://dejure.org/1984,1986)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Juni 1984 - 9 B 3209.82 (https://dejure.org/1984,1986)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Wiedereinsetzung - Rechtsmittelfrist - Wiedervorlagefrist - Abgrenzung - Ersetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1984, 2542 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 8.78

    Dienstliche Beurteilung von Beamten

    Auszug aus BVerwG, 27.06.1984 - 9 B 3209.82
    Diese beruht auf einem Verschulden seiner Prozeßbevollmächtigten, das sich ein Kläger auch in Asylstreitverfahren als eigenes zurechnen lassen muß (vgl. BVerwGE 60, 253 f. [BVerwG 26.06.1980 - 2 C 8/78]).
  • BVerwG, 24.11.1981 - 9 C 698.81

    Asylbewerber - Benachrichtigung des Bevollmächtigten - Anerkennungsverfahren -

    Auszug aus BVerwG, 27.06.1984 - 9 B 3209.82
    Die abweichenden Überlegungen in der Beschwerdeschrift geben zu einer weiteren Erörterung ebensowenig Anlaß wie die Ausführungen, mit denen sich die Beschwerde gegen die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts wendet, nach der "offensichtlich unbegründet" im Sinne des § 34 AuslG jede offensichtlich aussichtslose Klage war (vgl. Urteil vom 24. November 1981 - BVerwG 9 C 698.81 - Buchholz 402.24 § 34 AuslG Nr. 5).
  • BVerwG, 07.01.1981 - 9 B 3471.80

    Verfassungsmäßigkeit von § 34 Abs. 1 Ausländergesetz (AuslG)

    Auszug aus BVerwG, 27.06.1984 - 9 B 3209.82
    Die vom Kläger vorgetragenen verfassungsrechtlichen Bedenken gegen den inzwischen aufgehobenen § 34 AuslG geben dem Rechtsstreit keine grundsätzliche Bedeutung, weil es sich zum einen um eine Frage auslaufenden Rechts handelt und zum andern die genannte Bestimmung nach der vom Bundesverfassungsgericht bestätigten ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts mit den Grundgesetz in Einklang stand (vgl. z.B. Beschluß vom 7. Januar 1981 - BVerwG 9 B 3471.80 - Buchholz 402.24 § 34 AuslG Nr. 3).
  • BVerwG, 26.01.2021 - 2 B 59.20

    Anforderungen an die Fristenkontrolle bei fristgebundenen Schriftsätzen

    Um dies sicherzustellen, müssen Rechtsmittelfristen in einer Weise notiert werden, die sich von gewöhnlichen Wiedervorlagen deutlich abhebt (BVerwG, Beschlüsse vom 27. Juni 1984 - 9 B 3209.82 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 140 S. 39 und vom 24. August 1995 - 3 B 37.95 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 202 S. 24; Hoppe, in: Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 60 Rn. 15; Schenke, in: Kopp/Schenke, VwGO, 25. Aufl. 2019, § 60 Rn. 20).
  • BVerwG, 24.08.1995 - 3 B 37.95

    Verwaltungsprozeßrecht: Versagung von Wiedereinsetzung infolge Verschuldens des

    Um dies sicherzustellen, müssen Rechtsmittelfristen in einer Weise notiert werden, die sich von gewöhnlichen Wiedervorlagen deutlich abhebt (BVerwG, Beschluß vom 27. Juni 1984 - BVerwG 9 B 3209.82 - Buchholz 310 § 60 Nr. 140).
  • BVerwG, 19.04.2006 - 10 B 83.05

    Anforderungen an die Organisation der Fristenkontrolle; Glaubhaftmachung einer

    Ein Klärungsbedarf besteht in dieser Hinsicht umso weniger, als das Bundesverwaltungsgericht die vom Bundesgerichtshof hierzu vertretene Auffassung teilt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Juni 1984 BVerwG 9 B 3209.82 Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 140).
  • BFH, 12.05.1992 - VII R 38/91

    Fristversäumung durch Verschulden des Finanzamts

    Auch die Entscheidungen des BFH (Beschluß vom 24. Juli 1989 III R 83/88, BFH/NV 1990, 248) und des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluß vom 27. Juni 1984 9 B 3209/82, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1986, 30), die eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ablehnen, wenn auf der die Frist auslösenden Entscheidung nur die Wiedervorlage der Akten verfügt, nicht aber auch die Frist im Fristenkontrollbuch eingetragen wurde, treffen den vorliegenden Fall nicht.
  • BVerwG, 31.01.1991 - 5 B 2.91

    Überwachung der Fertigung und Absendung fristwahrender Schriftsätze -

    Der Verpflichtung, durch geeignete Vorkehrungen sicherzustellen, daß Fertigung und Absendung der fristwahrenden Schriftsätze überwacht werden (dazu BVerwG, Beschluß vom 12. April 1973 - BVerwG 2 C 19.73 - mit weiteren Nachweisen), haben die Prozeßbevollmächtigten des Beklagten durch die in ihrer Kanzlei geübte Praxis genügt, nach der die von einem der dort tätigen Rechtsanwälte verfügten Rotfristen in der jeweiligen Akte zu vermerken, sodann in den Rotfristenkalender einzutragen und schließlich zur Kontrolle, daß die Eintragung vorgenommen worden ist, an dem in der Akte angebrachten Vermerk abzuhaken sind (vgl. auch BVerwG, Beschluß vom 27. Juni 1984 - BVerwG 9 B 3209.82 - ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.08.1999 - 16 A 609/99

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Verschulden des Prozeßbevollmächtigten;

    vgl. BVerwG, Beschluß vom 27. Juni 1984 - 9 B 3209.82 -, Buchholz 310 § 60 Nr. 140.
  • BVerwG, 07.01.1987 - 8 B 116.86

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Die Fristversäumnis beruht auf einem Verschulden seines früheren Prozeßbevollmächtigten, das der Beklagte sich als eigenes zurechnen lassen muß (vgl. u.a. Beschluß vom 27. Juni 1984 - BVerwG 9 B 3209.82 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 140 S. 38 m.weit.Nachw.).
  • BFH, 27.02.1985 - II R 218/83

    Zurechnung des verschuldeten Versäumens der Revisionsbegründungsfrist durch den

    Die Eintragung allein einer Wiedervorlagefrist oder sonstigen "Promptfrist" genügt nicht (vgl. BFH-Beschluß vom 12. September 1979 I B 60/79, BFHE 128, 483, BStBl II 1979, 743, sowie Beschluß des BVerwG vom 27. Juni 1984 9 B 3209/82, NJW 1984, 2542).
  • OVG Bremen, 03.12.1987 - 1 B 92/87

    Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand bei Versäumung einer gesetzlichen Frist

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Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 08.11.1983 - 8 A 2606/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,6432
OVG Nordrhein-Westfalen, 08.11.1983 - 8 A 2606/81 (https://dejure.org/1983,6432)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 08.11.1983 - 8 A 2606/81 (https://dejure.org/1983,6432)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 08. November 1983 - 8 A 2606/81 (https://dejure.org/1983,6432)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1984, 2542
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BVerwG, 21.11.1991 - 5 C 13.87

    Sozialhilfe - Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen - Durchsetzung von

    Hierzu gehören grundsätzlich auch Angaben zur Bestimmung der Person des Vaters; denn sie sind erforderlich, damit die öffentliche Hand Unterhaltsansprüche gegen den Vater nach § 7 UVG auf sich überleiten und auf diesem Wege Erstattung der vorgeleisteten Gelder von ihm verlangen kann (vgl. OVG NW, Urteil vom 8. November 1983 - 8 A 2606/81 - <NJW 1984, 2542 f.>).
  • VG Düsseldorf, 29.05.2013 - 21 L 635/13

    Mitwirkung gemäß § 1 Abs 3 UVG; Vaterschaftsfeststellung; Zumutbarkeit;

    In Anlehnung an die Rechtsprechung zur Auskunftserteilung bei der Feststellung der Vaterschaft, siehe OVG NRW, Urteile vom 29. Oktober 1993 - 8 A 3347/91 -, juris, und vom 8. November 1983 - 8 A 2606/81 -, NJW 1984, 2542-2544, VG Aachen, Urteil vom 21. Mai 2012 - 2 K 17/11 -, juris.

    BVerwG, Beschluss vom 5. Januar 1989 - 5 B 197/88 -, juris, und Urteil vom 21. November 1991 - 5 C 13/87 -, juris; OVG NRW, Urteil vom 29. Oktober 1993 - 8 A 3347/91 -, juris, und Urteil vom 8. November 1983 - 8 A 2606/81 -, NJW 1984, 2542-2544; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 15. April 1992 - 6 S 634/90-, juris.

  • OVG Bremen, 22.04.2015 - 2 A 63/13

    Abgrenzung von Leistungen nach dem UVG für Wanderarbeitnehmer von rentengleichen

    Das Gesetz sieht ein lediglich vorschussweises und zeitlich befristetes Eintreten der öffentlichen Hand zugunsten des Unterhaltsberechtigten anstelle des bürgerlich-rechtlich Unterhaltsverpflichteten vor (OVG Münster, Urt. v. 08.11.1983 - 8 A 2606/81 - FEVS 33, 420, 423), nämlich für den Fall, dass der Unterhaltsberechtigte nicht oder nicht regelmäßig den ihm zustehenden Unterhalt erhält (§ 1 Abs. 1 Nr. 3 lit. a UVG ).
  • VG Düsseldorf, 24.10.2014 - 21 L 2173/14

    Voraussetzungen für den Anspruch auf Leistungen nach dem

    In Anlehnung an die Rechtsprechung zur Auskunftserteilung bei der Feststellung der Vaterschaft, siehe OVG NRW, Urteile vom 29. Oktober 1993 - 8 A 3347/91 -, juris, und vom 8. November 1983 - 8 A 2606/81 -, NJW 1984, 2542-2544; VG Aachen, Urteil vom 21. Mai 2012 - 2 K 17/11 -, juris.
  • VG Lüneburg, 29.07.2003 - 4 A 55/02

    Auskunftspflicht; Feststellung der Vaterschaft; Unterhaltsvorschuss

    Eine Weigerung, an der Feststellung der Vaterschaft mitzuwirken, ist daher auch darin zu sehen, dass die Mutter die ihr bekannten Umstände, die zur Ermittlung des Kindesvaters führen könnten, nicht preisgibt (OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 8.11.1983 - 8 A 2606/81-, NJW 1984, 2542).
  • VG Kassel, 22.11.2002 - 7 G 2237/02
    Dass es verhältnismäßig und sachgerecht ist, wenn die öffentliche Hand ihre Bereitschaft zur Leistungsgewährung mit der Bereitschaft des allein sorgeberechtigten Elternteils zur angemessenen Mithilfe in dem durch das bürgerlich-rechtliche Unterhaltsrecht vorgegebenen Rahmen verknüpft und dies insbesondere nicht in die durch Art. 2 Abs. 1 GG geschützte Intimsphäre der Mutter eingreift, hat ebenfalls das OVG Münster mit Urteil vom 08.11.1983 (- 8 A 2606/81 -, FEVS 33, S. 420 ff.) entschieden.
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